FLEX XFE 7-15 150 Exzenterpoliermaschine
FLEX XFE 7-15 150 Exzenterpoliermaschine
Ab einem Bestellwert von 50,00 € liefern wir versandkostenfrei innerhalb Deutschlands.
Die FLEX XFE 7-15 150 vom Marktführer in Deutschland und überzeugt durch ihre kompakte Größe, hohe Effizienz dank 15 mm Polierhub, leises Betriebsgeräusch auch bei Höchstgeschwindigkeiten und effektive Vibrationsreduzierung dank einer ausgereiften Ausgleichsmassenbau. Die optimierte Luftführung der XFE 7-15 150 sorgt für die bestmögliche Kühlung von Motor und Getriebe und erzeugt keine störende Abluft für den Benutzer. Der Flaschengetriebekopf reduziert effektiv den Abstand zur Oberfläche und ermöglicht die sichere Führung der Exzenterpoliermaschine in jeder Position und Haltung.
Der Flex XFE 7-12 80 verfügt über eine ergonomisch geformte SoftGrip-Griffhaube, die eine präzise Führung der Poliermaschine ermöglicht. Der Gashebel des Flex XFE 7-12 80 ermöglicht einen langsamen und feinfühligen Start und kann für Dauerbetrieb gesperrt werden. Dank der VR-Mikroprozessorelektronik hält die Poliermaschine mittels Drehzahlmesser-Generator, Sanftanlauf, Wiederanlaufsperre nach Stromausfall, Überlastschutz, Temperaturüberwachung eine konstante Drehzahl
Spezifikationen:
• Max. Polierkörper-Ø: 160 mm
• Max. Stützteller-Ø: 150 mm
• Hub: 15 mm
• Leerlaufdrehzahl: 1500-4500 /min
• Leerlaufhubzahl: 3000-9000 /min
• Leistungsaufnahme: 710 W
• Leistungsabgabe: 420 W
• Abmessung (L x H): 370 x 140 mm
• Kabellänge: 4,0 m
• Gewicht: 2,4 kg
Inhalt:
1 × FLEX XFE 7-15 150 Exzenterpoliermaschine mit vormontiertem Spezial Klett-Teller Ø125mm (487.953)
1 × Spezial Klett-Teller Ø150mm (487.988)
Hinweis zur Entsorgung von Elektro- bzw. Elektronikgeräten:
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Elektro- bzw. Elektronikgeräte nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Elektro- bzw. Elektronikgeräten
Elektro- bzw. Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Elektro- bzw. Elektronikgeräten gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Elektro- bzw. Elektronikgeräte an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Elektro- bzw. Elektronikgeräten zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Elektro- bzw. Elektronikgeräte der Art beschränkt, die wir als Neugeräte in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Elektro- bzw. Elektronikgeräte vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Mülltonnensymbole
Elektro- bzw. Elektronikgeräte sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten, unterstrichenen Mülltonne (s. o.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Elektro- bzw. Elektronikgeräten nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Ausgediente Elektro- bzw. Elektronikgeräte müssen durch Entfernen des Netzkabels unbrauchbar gemacht werden.
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